Am 22. Mai 2024 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz beschlossen. Bislang von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet wird es eine wichtige Rechtsänderung für derzeit privat krankenversicherte Menschen geben: Für sie wird es künftig nicht mehr möglich sein, über einen befristeten Teilrentenbezug in die Familienversicherung des gesetzlich krankenversicherten Ehegatten zu wechseln und damit in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Wer das möchte, muss jetzt vor allem eins sein: Sehr schnell! Nähere Infos gibt´s bei uns.
- Christian Lindner
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