Kein Krankenkassenwechsel durch Teilrentenbezug
- Christian Lindner
- 17. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Bis Ende 2025 war es für privat krankenversicherte Menschen möglich, durch den Bezug einer passenden Teilrente in die Familienversicherung des Ehepartners zu wechseln und damit die private Krankenversicherung zu verlassen. Heimlich, still und leise und von niemandem bemerkt hat der Gesetzgeber eine im ursprünglichen Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege nicht enthaltene Regelung in das Sozialgesetzbuch V hineingeschrieben. Danach ist es für bisher nicht gesetzlich krankenversicherte Personen nicht mehr möglich, die Regelungen zum Teilrentenbezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu nutzen, um von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Das Gesetz vom 22.12.2025 wurde am 29.12.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 01.01.2026 in Kraft getreten. Die Möglichkeiten zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung sind damit ein weiteres Mal verschärft worden. Um so wichtiger ist es, die Entscheidung für einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung, insbesondere auch im Hinblick auf die langfristigen Folgen, sorgfältig abzuwägen.





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