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Modernes Büro

Medienberatung

Rentenrechtliche Themen treffend, verständlich und korrekt darstellen

Sie planen einen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung? Wir stehen Ihnen mit inhaltlicher und fachlicher Beratung zur Seite und helfen Ihnen, fehlerhafte Darstellungen zu vermeiden. Auch bei fiktionalen Formaten unterstützen wir Sie gerne, wenn es dort um Inhalte mit Bezug zur gesetzlichen Rentenversicherung geht.

Informationen für Presse- und MedienvertreterInnen

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Christian Lindner

Details zu Werdegang und Tätigkeiten


  • 1985-88 Studium an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Sozialversicherung bei der damaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)

  • Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt

  • 1988-2001 hauptberufliche Tätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • 1990 Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit als Rentenberater, zunächst nebenberuflich, seit 2002 hauptberuflich

Kameraleute in Reih und Glied

Gespenster-Diskussion

Die Abschaffung der Rente mit 63

Anfang Dezember 2022 hat Bundeskanzler Scholz in einem längeren Gespräch mit der Funke-Mediengruppe zum Thema Fachkräftemangel und Fachkräfteeinwanderung beiläufig geäußert, er halte es für erstrebenswert, den Anteil der Menschen, die bis zur regulären Altersgrenze arbeiten, zu steigern. Aus dieser Äußerung macht die Bild-Zeitung die verwegene Behauptung, Scholz wolle die vorzeitige Altersrente mit 63 Jahren abschaffen. Nichts dergleichen hat Scholz gesagt, dennoch schafft es die Erfindung von "Bild" in die Schlagzeilen der meisten Medien und sorgt für maximale Verunsicherung insbesondere unter den Versicherten der rentennahen Jahrgänge.

Allerdings vertreten so gut wie keine seriösen und ernstzunehmenden SozialpolitikerInnen die Forderung nach einer Abschaffung der vorzeitigen Altersrenten. Dazu besteht aktuell auch keine Notwendigkeit. Einerseits ist 2020 und 2021 die Lebenserwartung in Deutschland gesunken - und damit auch die Rentenlaufzeit. Andererseits sind wir noch mittendrin in einem laufenden Prozess der Altersgrenzenanhebung. Dieser wird 2031 mit der neuen Altersgrenze von 67 Jahren erreicht sein. Für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird die Anhebung der Altersgrenze auf künftig 65 Jahre schon 2029 abgeschlossen sein. Darüber hinaus ist am 1.1.2023 eine wichtige Regelung in Kraft getreten, die schon sehr kurzfristig dazu führen wird, dass künftig mehr Menschen länger arbeiten werden: die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Altersrenten. Damit besteht künftig keine Notwendigkeit mehr, bei Renteneintritt die Erwerbstätigkeit aufzugeben oder zumindest wesentlich zu reduzieren.

Und schließlich gilt es zur Kenntnis zu nehmen, dass das tatsächliche Renteneintrittsalter in den letzten 20 Jahren deutlich angestiegen ist - von 62 auf etwa 64 Jahre. Entsprechend gestiegen ist die Erwerbsbeteiligung der 60 bis 64-Jährigen: Die hat sich in den letzten 20 Jahren etwa verdreifacht. Es besteht also keinerlei Anlass zu rentenpolitischen Schnellschüssen!

10. Januar 2023

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