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Lindner

Rentenprüfung auch per Post

Wenn Sie unser Büro in Langebrück nicht persönlich aufsuchen können, bieten wir Ihnen gern auch die Möglichkeit, Ihre Rentenangelegenheit gegen eine geringe Zusatzgebühr auf dem Postweg prüfen zu lassen.


Wenn Sie dies wünschen, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen: zu:

  • Rentenbescheid oder Kontenklärungsbescheid

  • Zusatzversorgungsbescheid (bei Anspruch auf "Intelligenzrente")

  • DDR-Sozialversicherungsausweise (inklusive der Arbeitsunfähigkeitszeiten im hinteren Teil)

  • ab 1990/91: Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers zur Sozialversicherung bzw. entsprechende Bescheinigung der Krankenkasse bzw. Arbeitsagentur für Bezugszeiten von Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld

  • ggf. vorhandene Verdienstbescheinigungen für DDR-Beschäftigungszeiten bis 30.06.1990

  • Schul-, Lehr- und Studienabschlusszeugnisse

  • bei Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten: Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder

  • FDGB-Ausweise bzw. Beitragskarten

Es reicht aus, wenn Sie uns die Unterlagen als Kopie übersenden. Originale sind in der Regel nicht erforderlich. Sollten wir weitere Dokumente benötigen, werden wir diese bei Bedarf von Ihnen anfordern.


Auch bei der Rentenprüfung auf dem Postweg haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihnen während seiner Telefonsprechzeit für Auskünfte und Rückfragen zur Verfügung steht.


Diese Dienstleistung fällt nicht in den Anwendungsbereich des Fernabsatzrechtes (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 15.09.2015, AZ 216 C 194 / 15).

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