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  • Lindner

Stimmt meine Rente?

Aktualisiert: 26. Dez. 2022

Die Beiträge in den Medien haben in den letzten Wochen viele Rentner und Versicherte stark verunsichert, ob ihre Rentenansprüche korrekt berechnet sind. So hatte z. B. die MDR-Sendung "Umschau" 2006 eine Fehlerquote von 42 % ermittelt. Eine Stichprobe der "Umschau" im September 2009 brachte sogar noch schlechtere Ergebnisse. Nachstehende Hinweise zur Selbstüberprüfung von Rentenbescheiden sollen Ihnen ein wenig Hilfestellung geben, bestimmte Fehler in der Rentenberechnung zu erkennen.

  • Stimmen die Zeiträume im Bescheid mit der Lebenswirklichkeit überein?

  • Stimmen die Arbeitsverdienste mit den Angaben im DDR-SV-Ausweis (bis 1990/91) bzw. in den Entgeltbescheinigungen (ab 1991/92) überein?

  • Sind Kindererziehungszeiten berücksichtigt (24 Monate bei Geburten bis 1991, 36 Monate bei Geburt ab 1992)?

  • Stimmen die Zeiträume der freiwilligen Zusatzrente (FZR)?

  • Sind DDR-Zusatz- und Sonderversorgungszeiten, z. B. für Angehörige der technischen Intelligenz oder für Pädagogen, berücksichtigt?

  • Sind Zeit der Schulausbildung ab dem 17. Geburtstag, des Studiums, der Arbeitslosigkeit oder Krankheit zutreffend berücksichtigt?

  • Stimmt das Kranken- und Pflegeversicherungsverhältnis? Ist die Beitragsermäßigung für die Pflegeversicherung wegen Kindererziehung erfolgt?

Wichtig:

Liegen bei einem der o. g. Punkte Unstimmigkeiten vor, ist Ihr Bescheid wahrscheinlich fehlerhaft. Finden Sie keine Unstimmigkeiten, so bedeutet dies leider noch nicht, dass Ihr Bescheid mit Sicherheit richtig ist. Denn durch das komplizierte Rentenversicherungsrecht sind viele Fehler insbesondere für den Laien nicht ohne weiteres erkennbar. Wenn Sie eine genaue und fachliche versierte Prüfung Ihres Bescheides wünschen, können Sie sich gern an uns wenden.


Wenn Sie Fehler in Ihrem Bescheid vermuten, sollten Sie auf jeden Fall innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheides Widerspruch erheben. Wenn Sie schon längere Zeit Rente beziehen und seinerzeit keinen Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingelegt haben, können Sie eine Überprüfung Ihres Rentenbescheides nach § 44 Abs. 1 SGB X beantragen. Ergibt sich dabei eine höhere Rente, wird die Leistung für die letzten 4 Kalenderjahre nachgezahlt. Senioren, die 2023 die Überprüfung ihrer Rente beantragen, bekommen ihre höhere Rente also ab 01.01.2019 nachgezahlt.

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