Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz ermöglicht in den letzten Jahren vor Renteneintritt eine Halbierung der Arbeitszeit. Besonderer Beliebtheit erfreut sich dabei das Blockmodell: In der ersten Hälfte wird weiterhin entsprechend der bisherigen Arbeitszeit gearbeitet, in der zweiten Hälfte erfolgt eine komplette Freistellung. Dies ermöglicht ein Ausscheiden aus dem Erwerbsleben deutlich vor Erreichen der Altersgrenze.
Die finanziellen Bedingungen sind bei der Altersteilzeit deutlich günstiger als bei einer normalen Teilzeitbeschäftigung. Dies gilt insbesondere auch für den Erwerb von Rentenansprüchen.
Eine Verpflichtung zum Abschluss von Alterszeitvereinbarungen besteht nicht, kann sich aber ggf. aus tarifvertraglichen Regelungen ergeben.
Gern beraten wir Sie zu Ihren individuellen Nutzungsmöglichkeiten. Bei Bedarf erstellen wir auch Altersteilzeitvereinbarungen.
Комментарии