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  • Lindner

Wie wirkt sich Kurzarbeit auf die spätere Rente aus?

Bei Kurzarbeit werden zunächst aus dem Bruttoverdienst für die verbleibende Arbeitszeit die Sozialversicherungsbeiträge nach den normalen Regeln abgeführt. Für die nun noch verbleibende Differenz zwischen dem Ist-Entgelt und dem Soll-Entgelt werden Rentenversicherungsbeiträge auf der Grundlage von 80 % des Unterschiedsbetrages gezahlt. Diese Beiträge werden vom Arbeitgeber allein getragen, der sie sich jedoch von der Bundesagentur für Arbeit erstatten lassen kann.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat einen regelmäßigen Bruttoverdienst von 3.000,00 EUR/Monat. Wegen wegbrechender Aufträge wird die Arbeitszeit um 50 % reduziert. Entsprechend vermindert sich der monatliche Bruttoverdienst auf 1.500,00 EUR. Für diesen Betrag werden Rentenversicherungsbeiträge nach den allgemeinen Regeln, also jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber, gezahlt. Für 80 % des Unterschiedsbetrages zwischen Ist-Entgelt und Soll-Entgelt, also für 1.200,00 EUR, wird vom Arbeitgeber ein zusätzlicher Beitrag zur Rentenversicherung gezahlt. Damit wird für den betreffenden Monat ein Gesamtentgelt von 2.700,00 EUR (statt 3.000,00 EUR bei voller Beschäftigung) für die spätere Rentenberechnung angerechnet. Im Ergebnis führt die Kurzarbeit in diesem Beispiel zu einer Verminderung der zusätzlich erworbenen Rentenanwartschaft um 10 %. Bezieht ein Durchschnittsverdiener im Beitrittsgebiet ein halbes Jahr Kurzarbeitergeld wegen einer Reduzierung der Arbeitszeit um 50 %, mindert sich dadurch seine zusätzlich erworbene monatliche Rentenanwartschaft für diesen Zeitraum von etwa 16,00 EUR auf ca. 14,40 EUR. Wirklich gravierende Folgen auf den künftigen Rentenanspruch hat die Kurzarbeit also nicht.


Mehr zum Thema "Corona und die Rente" erfahren Sie in diesem MDR-Interview: https://www.mdr.de/sachsenradio/neuregelung-rente-corona-100.html

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