Kindererziehung hilft bei der späteren Rente. Für die Erziehung eines Kindes werden drei Jahre Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung gutgeschrieben. Zusätzlich gibt es bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des (jüngsten) Kindes eine Berücksichtigungszeit. Aber Achtung! Bei gemeinsam erziehenden Eltern wird die Kindererziehung grundsätzlich der Mutter gutgeschrieben. Hat diese ein überdurchschnittlich hohes beitragspflichtiges Einkommen, führt das dazu, dass sich die Kindererziehung nur noch teilweise oder gar nicht mehr rentenerhöhend auswirkt. Hier kann es sehr vorteilhaft sein, die Kindererziehung dem Vater zuordnen zu lassen. Mehr Informationen finden Sie hier: https://3a69cf7d-0663-4f23-8f17-8b4c3c69dacf.filesusr.com/ugd/0ac74e_6b98b2c1dd6d493d9d718046f266706e.pdf
Junge Eltern aufgepasst - mehr Rente durch Kindererziehung!
Christian Lindner
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