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  • Lindner

Keine Rentenanpassung - was nun?

Aktualisiert: 26. Dez. 2022

Wenn Sie zum 1. Juli 2022 Ihre Rentenanpassungsmitteilung erhalten haben, sollten Sie hellhörig werden, wenn Sie dort keine Erhöhung Ihrer Bruttorente finden. In diesen Fällen wird bei Ihrer Rente offensichtlich eine Aussparung durchgeführt. Prüfen Sie sorgfältig, ob dies rechtens ist. Wenn Sie auch nur den geringsten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aussparung haben, sollten Sie die Rentenanpassungsmitteilung überprüfen lassen. Dies gilt insbesondere für Angehörige der Technischen Intelligenz ehemaliger volkseigener Produktionsbetriebe der DDR, denen der Zusatzversorgungsträger vor einigen Jahren mitgeteilt hat, ihre Zusatzversorgung sei wegen der "leeren Hülle" rechtswidrig anerkannt worden. Da diese Rechtsprechung vom Bundessozialgericht revidiert wurde (Urteile vom 15.06. und 19.10.2010), müssen Betroffene die fehlerhaften Bescheide des Zusatzversorgungsträgers aufheben lassen und erhalten dann nicht nur die aktuelle Rentenanpassung zum 1.7.2022, sondern auch eine Nachholung der in den vergangenen Jahren unterbliebenen Anpassungen.


Fehler gibt es aber auch in Fällen, wo die Aussparung dem Grunde nach zurecht erfolgt ist. Allerdings wurde in einigen Fällen dort das bisherige Zusatzversorgungsentgelt (Abkürzung AAÜG im Versicherungsverlauf) komplett gelöscht. Für Zeiten bis zum 28.02.1971 muss es aber unter der geänderten Bezeichnung "zusätzlicher Arbeitsverdienst" im Versicherungsverlauf enthalten bleiben. Das führt dazu, dass sich die Dauer der Aussparung häufig deutlich verkürzt. Auch fehlerhaft mit "AAÜG" gekennzeichnete Beiträge zur freiwilligen Zusatzrente (FZR) bis zum 30.06.1990 müssen weiter im Versicherungsverlauf enthalten sein.


Wenn Sie Hilfe benötigen, sind wir gern bereit, Sie zu unterstützen.

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