Am 22. Mai 2024 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz beschlossen. Bislang von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet wird es eine wichtige Rechtsänderung für derzeit privat krankenversicherte Menschen geben: Für sie wird es künftig nicht mehr möglich sein, über einen befristeten Teilrentenbezug in die Familienversicherung des gesetzlich krankenversicherten Ehegatten zu wechseln und damit in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Allerdings ist derzeit noch unklar, ob durch das vorzeitige Ende der Ampel-Koalition das Gesetzgebungsverfahren noch abgeschlossen wird. Damit besteht möglicherweise weiterhin die Chance, durch den Bezug der passenden Teilrente in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu wechseln. Nähere Infos gibt´s bei uns.
Christian Lindner
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