"Rente mit 63" bleibt
- Christian Lindner
- vor 1 Tag
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Für große Verwirrung und Verunsicherung bei vielen Versicherten sorgen Berichte, dass die Rentenkommission empfohlen habe, die "Rente mit 63" abzuschaffen. Leider lassen es die meisten Medien an der notwendigen Differenzierung zwischen verschiedenen Arten der vorzeitigen Altersrenten fehlen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Wartezeitjahre, abschlagsfrei) soll wegfallen. Die ist aber schon seit über zehn Jahren gerade keine "Rente mit 63" mehr. Seit dem Geburtsjahrgang 1953 wird dort die Altersgrenze stufenweise auf 65 angehoben. Aktuell wird diese Rentenart von den Versicherten des Jahrgangs 1961 mit einem Alter von 64 Jahren und 6 Monaten in Anspruch genommen. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 wird die Altersgrenze 65 erreicht.
Nicht abgeschafft werden soll dagegen die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Wartezeitjahre, abschlagspflichtig), die tatsächlich auch heute noch mit 63 Jahren beansprucht werden kann. Diese Rentenart soll es weitergeben. Allerdings empfiehlt die Rentenkommission eine Anhebung der Altersgrenze auf 64. Etwas erhöhen sollen sich auch die Abschläge.
Wichtig: Rentennahe Jahrgänge können davon ausgehen, dass sie von den beabsichtigten Neuregelungen nicht betroffen sein werden. Aufgrund des verfassungsrechtlich verbrieften Eigentumsschutzes ihrer Rentenansprüche müssen für sie Übergangsregelungen geschaffen werden.


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