Worauf Versicherte der Geburtsjahrgänge 1958 bis 1960 achten sollten!
Es passiert jede Woche: Versicherte dieser Jahrgänge besuchen unsere Kanzlei zur Beratung. Wir stellen fest, dass manche von ihnen schon längst Rente beziehen könnten, zum Teil sogar abschlagsfrei. Da Rentenanträge nur in sehr begrenztem Umfang rückwirkend gestellt werden können, gehen oft erhebliche Rentenzahlungen verloren.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, wie Ihre persönlichen Gestaltungsmöglichkeiten für den Renteneintritt aussehen. Von uns bekommen Sie die Entscheidungsgrundlagen für Ihren besten Weg in die Rente.
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