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Koalitionsvertrag 2025 - Eckpunkte zur Rente

  • Christian Lindner
  • 9. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Apr.

Welche Pläne hat die CDU/CSU/SPD-Koalition bei der Rente? Wir stellen die Eckpunkte aus dem Koalitionsvertrag vor:


  • weiterhin abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren

  • keine Erhöhung der Regelaltersgrenze

  • zusätzliche Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten

  • mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente (dürfte in erster Linie arbeitsrechtliche Begleitmaßnahmen betreffen)

  • Aktivrente: Entgelt bei Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000,00 €/Monat steuerfrei (eigentlich eine steuerpolitische Maßnahme)

  • verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Hinterbliebenenrente (vermutlich in Anlehnung an die Pläne in der so genannten Wachstumsinitiative)

  • Mütterrente III: 36 Monate Kindererziehungszeit auch für vor 1992 geborene Kinder

  • Rentenversicherungspflicht für Neu-Selbständige

  • Verbesserungen im Präventions- und Rehabereich

  • Einrichtung einer Rentenkommission zur Erarbeitung weiterer Vorschläge bis 2027

 

Erste Bewertung: Wirklich Neues und Überraschendes findet sich in den Eckpunkten nicht. Das bedeutet aber auch: Es gibt keine bösen Überraschungen - und das ist für die künftig Rentenbeziehenden durchaus eine gute Nachricht. Persönlich hätte ich mir gewünscht, wenn sich die zukünftige Regierung getraut hätte, Elemente des sozialen Ausgleichs in der Rentenversicherung zu stärken. So werden zwar etwa 5 Mrd. Euro/Jahr für die Mütterrente III nach dem Gießkannenprinzip ausgegeben, über mangelnde Zielgenauigkeit der Grundrente spricht jedoch niemand. Neugierig bin ich auch zur künftigen Entwicklung der Altersvorsorge für Selbständige. Seit mindestens 2012 sind diverse Bundesregierungen an dem Versuch gescheitert, für diese vom Risiko der Altersarmut besonders betroffene Personengruppe eine obligatorische Absicherung zu schaffen.  


 

 
 
 

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