top of page

Weniger Rente für Ost-Grundwehrdienst

Lindner

Aktualisiert: 25. Aug. 2023


Zeiten des Grundwehrdienstes sowohl bei der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) als auch bei der Bundeswehr werden bei der Rente als Pflichtbeitragszeit anerkannt. Während es vor 1982 für ein Jahr Grundwehrdienst bei der Bundeswehr einen Entgeltpunkt gibt, erhält der Grundwehrdienstleistende bei der NVA nur 0,75 Entgeltpunkte. Bei einem 18-monatigen Grundwehrdienst ergibt das für den NVA-Wehrdienstleistenden einen um etwa 14,00 €/Monat niedrigeren Rentenanspruch. Da es an einer sachlichen Grundlage für diese Ungleichbehandlung fehlt, halten wir diese Regelung für verfassungswidrig.


Wichtig: Für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht die Benachteiligung der NVA-Grundwehrdienstleistenden für verfassungswidrig hält, müssen Sie unbedingt gegen Ihren Bescheid über die erstmalige Rentenfeststellung Widerspruch einlegen, um die Ihnen ggf. zustehende höhere Rente rückwirkend ab Rentenbeginn nachgezahlt zu bekommen. Möglich ist der Widerspruch innerhalb von einem Monat seit Zugang des Bescheides. Achten Sie als Neurentner darauf, diese Frist nicht zu versäumen! Gleiches gilt für Witwen bei der erstmaligen Feststellung der Hinterbliebenenrente. Seit Sommer 2023 ist beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren unter dem Az. 1 BvR 1509/23 anhängig, in dem eine mögliche Verfassungswidrigkeit der ungleichen rentenrechtlichen Behandlung von Wehrdienstleistenden in Ost und West geprüft wird.


Ein Musterwiderspruch finden Sie unter Service/Downloads.


Für Grundwehrdienstzeiten ab 1982 gibt es keine Ungleichbehandlung mehr. Ab diesem Zeitpunkt erhalten auch Bundeswehrsoldaten nur noch 0,75 Entgeltpunkte/Jahr.



5.135 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Rente beziehen und arbeiten gehen - wie geht das?

Früher war es neben dem Bezug einer vorzeitigen Altersrente nur in sehr geringem Umfang möglich, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Wurde...

Wie wirkt sich Kurzarbeit auf die spätere Rente aus?

Bei Kurzarbeit werden zunächst aus dem Bruttoverdienst für die verbleibende Arbeitszeit die Sozialversicherungsbeiträge nach den normalen...

Neues Rentenpaket ab 2019

Mütterrente II Grundsatz: Verlängerung der Pflichtbeitragszeit wegen Kindererziehung für vor 1992 geborene Kinder um sechs Monate bzw....

Comments


Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag 8.30 bis 18.00 Uhr

Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr

Für Beratungen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich!

Telefon: 035201/70797

eMail: rentenberatung@aol.com

©2025 by Rentenberatung Lindner

bottom of page